Digitale Barrierefreiheit
Die You Will Like It Investments ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen.
Was versteht man unter Barrierefreiheit?
Unsere Websites sollen für alle Menschen gut nutzbar sein.
Deshalb achten wir darauf, dass sie:
- übersichtlich aufgebaut sind,
- mit der Tastatur bedienbar sind und
- für Bildschirmleseprogramme verständlich sind.
Wir halten uns dabei an die österreichischen Gesetze zur Barrierefreiheit und an die internationalen Standards, insbesondere WCAG 2.1, Level AA.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Ein aktueller Accessibility-Check vom 23.06.2025 hat ergeben, dass die Website derzeit nicht vollständig barrierefrei ist.
Wir arbeiten aktiv daran, die identifizierten Probleme zu beheben.
Erkannte Barrieren (Auswahl aus dem Testbericht):
- Fehlende Alternativtexte bei Schaltflächen, Bildern und Icons
- Leere Links und Buttons, ohne Beschreibung oder Funktion
- Nicht einheitliche Überschriftenstruktur, z.B. fehlende H1 oder Hierarchiesprünge
- Nicht sichtbarer Tastaturfokus, erschwert die Bedienung mit der Tastatur
- Fehlende ARIA-Rollen und semantische Markierungen bei Menüs, Dropdowns und Formularen
- Formularfelder ohne klare Labels und fehlende Rückmeldungen bei Eingabefehlern
- Unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Nicht korrekt beschriftete Iframes, Carousels und Breadcrumbs
Diese Barrieren wirken sich besonders auf Nutzer:innen mit:
- Sehbehinderungen
- motorischen Einschränkungen oder
- kognitiven Einschränkungen
aus. Wir nehmen das Thema Barrierefreiheit sehr ernst und setzen alles daran, unsere digitalen Inhalte Schritt für Schritt vollständig barrierefrei zu gestalten.
Rechtliche Grundlagen
Unsere Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit orientieren sich an folgenden Regelwerken:
- BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Österreich) – regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch im digitalen Raum
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) – internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte, Zielstufe: AA
- EN 301 549 – europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien
- EU-Richtlinie 2016/2102 – verpflichtet öffentliche Stellen zur digitalen Barrierefreiheit
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unseren Websites auffallen oder Sie Vorschläge zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:
📧 You Will Like It Group: office@you-will-like-it.at
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Rückmeldungen!
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice wenden. Diese vermittelt kostenlos und außergerichtlich gemäß § 13 BGStG:
Sozialministeriumservice – Schlichtungsstelle nach dem BGStG
📍 Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
📧 schlichtungsverfahren@sozialministeriumservice.at
🌐 www.sozialministeriumservice.at