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Investments | Blog

Verwahrgebühr, Negativzinsen, Kontoführungskosten – Wie nennt es Ihre Bank?

Immer mehr Klienten berichten darüber, dass Sie künftig auf Ihrem Girokonto Strafe zahlen werden. Bei einem Institut heißt es Verwahrgebühr, bei einem anderen werden die Kontoführungskosten erhöht und manche nennen das Kind beim Namen – Negativzinsen.

01. März 2022
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Geldsack mit gezeigter Handfläche

Verwahrgebühr, Negativzinsen, Kontoführungskosten – Wie nennt es Ihre Bank?

Immer mehr Klienten berichten darüber, dass Sie künftig auf Ihrem Girokonto Strafe zahlen werden. Bei einem Institut heißt es Verwahrgebühr, bei einem anderen werden die Kontoführungskosten erhöht und manche nennen das Kind beim Namen – Negativzinsen.

Warum kommt es aktuell zu diesen“ Strafzinsen“

Seit 2014 setzt die EZB auf Negativzinsen, um die Wirtschaft zu fördern. Durch das negative Zinsniveau wird die Aufnahme eines Kredites unterstützt, da fremdes Geld nahezu nichts kostet und somit viele Investitionen getätigt werden können. Dies geschieht zum Leidwesen der Bank, denn diese Negativzinsen wirken sich bei variabler Zinsvereinbarung auf den Aufschlag (Marge) aus. So kam es, dass die Kosten bei Finanzierungen mit variablem Zinssatz bis zu 0 % fallen konnten.

Demzufolge fällt das Geschäft mit den Finanzierungen für die Banken in den Keller, wurden doch 2008 noch 6 % und mehr Zinsen sowie ein Aufschlag freudig berechnet. Hinzu kommt, dass Banken die zu verwahrenden Geldeinlagen bei der EZB hinterlegen und dafür Negativzinsen bezahlen müssen. Somit machen die Banken ein laufendes Minus. Verständlich, dass nun die neu anfallenden Kosten auf die Kunden abgewälzt werden.

Unternehmer trifft es mit voller Härte

Während Sparbücher von Konsument:innen laut einem OGH-Urteil von Negativzinsen zumindest derzeit verschont bleiben, trifft es Unternehmer mit voller Härte.

Unternehmenskonten sind meist seit 1.7.2021 von den Negativzinsen betroffen. Verständlich das jedes Unternehmen auch liquide Mittel am Konto benötigt, um die laufenden Kosten zu bezahlen. Bestärkt durch die Coronakrise häuften Unternehmen vieles an Vermögen auf den Konten an, damit mögliche Umsatzeinbußen gepuffert werden können. Vernünftige Sache, doch nun bezahlen sie für die Vernunft. Manche Banken verrechnen schon bei Einlagen über Euro 15.000,- ein monatliches Verwahrentgelt von 0,5 %.

Private Sparkonten und Sparbuch nicht betroffen, ABER…

Spareinlagen mit variabler Verzinsung orientieren sich an einem Referenzzinssatz, wie beispielswiese dem Euribor (Euro Interbank Offered Rate) – das ist ein durchschnittlicher Zinssatz, zu dem europäische Banken sind untereinander Anleihen gewähren. Die Sparzinsen steigen und sinken also gemäß dieses Gradmessers. Der Euribor kann auch negativ sein.

Der OGH hat mit seinem Urteil jedoch klar die privaten Spareinlagen geschont. Somit können dafür keine Negativzinsen anfallen. Doch nun stellt sich die Frage, wie viele überhaupt noch ein Sparbuch oder ein Sparkonto haben? Viele lassen das Geld einfach auf dem Girokonto liegen, da es sowieso keine Zinsen am Sparbuch gibt. Und genau dieses Girokonto ist nicht vor etwaigen Negativzinsen geschützt.

Jetzt denken sich vielleicht viele – ich mache ein Sparbuch, dann bin ich sicher – einfach und unkompliziert.  – Warum Sie das nicht tun sollten, sondern über eine gewinnbringende Zukunft Ihres Geldes nachdenken sollten, weiß unser Experte für Veranlagungen, Thomas Schmid.

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Für Unternehmer: Wie kann ich mein Geld vor Strafe schützen?

Konten bei mehreren Banken

Verteilen Sie Ihre Einlagen auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken. So können Sie bei jedem Kreditinstitut unter der jeweiligen Einlagenhöhe bleiben, ab der Negativzinsen berechnet werden.

Investitionen vorziehen

Bevor Ihre Einlagen auf der Bank mit Negativsteuern belastet werden, ziehen Sie geplante Investitionen vor.

Finanzamtskonten

Da das Finanzamt noch keine Negativzinsen verrechnet, könnte es von Vorteil sein, sich etwaige Guthaben beim Finanzamt vorerst nicht rückzahlen zu lassen.

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